Nicole Laurs-Simons                                

Rechtsanwältin und gerichtlich bestellte Verfahrenspflegerin und Verfahrensbeiständin

Tätigkeitsschwerpunkte: Betreuungsrecht, Seniorenrecht und Kindschaftsrecht 

Herzlich willkommen auf meiner Website! 

Schön, dass Sie sich die Zeit nehmen, mich näher kennenzulernen!


Zu meiner Person:

Ich bin 52 Jahre alt, verheiratet, habe zwei Kinder und einen Hund.

Seit 1999 bin ich Volljuristin. Bereits während meines Referendariats wurde ich meinem Wunsch entsprechend, neben der Ausbildung bei Gericht und bei der Staatsanwaltschaft, sowohl im Justizvollzug als auch beim Polizeipräsidenten interdisziplinär  ausgebildet. Nach dem Referendariat war ich für eine Betriebskrankenkasse als juristische Assistentin des Vorstandes, für ein Universitätsklinikum in der Rechtsabteilung (Sonderzuständigkeit: Patienten ohne Versicherungsschutz) und für zwei große deutsche Versicherer als Volljuristin im Bereich der privaten Unfallversicherung tätig, bevor ich mich im Jahr 2018 als Rechtsanwältin, Verfahrensbeiständin und Verfahrenspflegerin selbstständig gemacht habe.

Zu meiner Arbeitsweise:

Ich bin in der Lage, auf Menschen jeden Alters und jeden Geschlechts in schwierigen, komplexen und oftmals existentiellen Lebenslagen zuzugehen, um mit ihnen zusammen einen Ausweg aus der belastenden Situation zu erarbeiten. Für mich ist hierbei ein empathischer und respektvoller Umgang selbstverständlich. Ich höre zu, nehme die Situation ernst und beschönige nichts.

Meine Arbeitsweise ist interdisziplinär geprägt. Seit 25 Jahren arbeite ich mit Ärzten, Psychologen, Gutachtern und Sozialarbeitern zusammen. Ich bin in der Lage, die juristische Denkweise mit  pädagogischem und medizinischem Handeln zu kombinieren und zu reflektieren.  Mein Ziel ist es, meine Mandanten in schwierigen Lebenslagen aktiv und pragmatisch bei einer Entscheidungsfindung unterstützend zu beraten.

Meine Tätigkeit als Verfahrensbeiständin:

Mir liegt sehr am Herzen, dass Kinder zu eigenständigen und sozialverträglichen Personen heranwachsen dürfen.

Für mich ist der alte afrikanische Spruch "Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf" nicht nur eine Phrase. Ich bin der festen Überzeugung, dass ein Kind nur dann zu einem zufriedenen, sozial kompetenten und erfolgreichen Menschen heranwächst, wenn Eltern bei der Erziehung Unterstützung erhalten; bestenfalls auch generationsübergreifend. 

Ich selbst bin in einer Großfamilie aufgewachsen und kenne daher die Vorteile einer generationsübergreifenden Erziehung. Meine Kinder hatten die Gelegenheit zusammen mit Ihren Großeltern bis zu deren Tod einige Jahre in unserem Mehrgenerationenhaushalt aufwachsen zu dürfen. 

Ich freue mich daher sehr, wenn ich in meiner Tätigkeit als Verfahrensbeiständin  Kinder, Jugendliche und ihre Familie in einer schwierigen Lebenssituation unterstützen darf. 

Meine Tätigkeit als Verfahrenspflegerin:

Ich bin in der Vergangenheit sowohl beruflich als auch privat mit vielen schwierigen Lebenssituationen konfrontiert worden. Ich weiß sehr gut, dass Betroffene, die eine schwere (psychische) Erkrankung oder Behinderung durchleben,  alleine nicht mehr in der Lage sind, ihre  Angelegenheiten zu regeln. Oft bleibt dann nur noch der Weg, ein gerichtliches Betreuungsverfahren einzuleiten, um ihnen einen rechtlichen Betreuer als Unterstützung an die Seite zu stellen.  In einem Betreuungsverfahren werde ich für Sie als Verfahrenspflegerin tätig und werde an Ihrer Seite stehen und Ihre Interessen vertreten, die mir sehr am Herzen liegen.